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BFH-Kommentierung: Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer – auch ein Partner allein kann gegen den Bescheid klagen

Bleibt der Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid erfolglos, kann auch bei zusammen veranlagten Ehepaaren einer der Partner allein gegen die Entscheidung klagen. Als selbstständiges Rechtssubjekt hat er sowohl Klagebefugnis als auch ein Rechtsschutzbedürfnis.