Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt v. 30.3.2022 erfolgt.
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Öffentliche Bekanntmachung : Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
- von OK Buchhaltung