Kostendeckelung, das heißt im Klartext: Der Betrag, der als Anteil für die private Pkw-Nutzung zu versteuern ist, ist nicht höher, als die entstandenen Kfz-Kosten. Es wird dafür eine Kontrollrechnung erstellt. Weiterhin gilt: Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, soweit sie über die Entfernungspauschale hinausgehen. Wie gerechnet und gebucht wird, lesen Sie hier.
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Kostendeckelung mit der 1-%-Regelung und sachgerechte Schätzung
- von OK Buchhaltung