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Vermieter keine Wiederverkäufer von Telekommunikationsleistungen

Vermieter, die ihren Mietern Internet- oder TV-Anschluss zur Verfügung stellen, sind keine Wiederverkäufer von Telekommunikationsleistungen. Daher sind sie als Leistungsempfänger auch keine Steuerschuldner im gem. § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG. Das haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit BMF-Schreiben vom 2. Mai 2022 festgelegt.

Der Begriff des Wiederverkäufers sei grundsätzlich eng auszulegen, heißt es im Schreiben. Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter, die Telekommunikat…

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