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Finanzverwaltung versendet wichtige Informationsschreiben zur Grundsteuerreform

Die Finanzverwaltung hat bereits eine Million der insgesamt rund 2,5 Millionen Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verschickt. Die den Schreiben beigefügte Ausfüllhilfe (sog. Datenstammblatt) ist eine Serviceleistung der Finanzverwaltung. Hierin sind wichtige erklärungsrelevante Liegenschafts- bzw. Geobasisdaten für die bis zum 31. Oktober 2022 abzugebende Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) auf den 1. Januar 2022 enthalten. Diese Daten können nach Prüfung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer in die Erklärung übernommen werden. Das Datenstammblatt selbst ersetzt die Feststellungserklärung nicht. Die Erklärungsabgabe ist ab Juli 2022 elektronisch beispielsweise über das Steuerportal der Finanzverwaltung „MeinElster“ unter www.elster.de oder diverse Drittanbieter möglich. Die Papiervordrucke für sog. Härtefälle sind ebenfalls ab Juli 2022 in den Service-Centern der Finanzämter erhältlich.

Abweichende Lagebezeichnung in Informationsschreiben und Datenstammblatt
In Einzelfällen können Angaben zur Lage eines Grundstücks im Informationsschreiben zur Grundsteuerreform von den Angaben im beigefügten Datenstammblatt abweichen.
Hier gilt: Die Angaben im Datenstammblatt sind maßgeblich. Diese bilden den von der Finanzverwaltung zum 1. Januar 2022 aus dem Liegenschaftskataster übernommenen Datenbestand zum jeweiligen Grundstück ab. Sollten hierzu aus Sicht der Grundbesitzeigentümerinnen und Grundbesitzeigentümer Fragen bestehen, ist das zuständige Finanzamt (Bewertungsstelle) zu kontaktieren, welches das Informationsschreiben versendet hat.

Adressierung der Informationsschreiben zur Grundsteuerreform
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (Miteigentum) mehrerer Personen an einem Grundstück /Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist lediglich eine Feststellungserklärung abzugeben. Diese kann von einer Miteigentümerin oder einem Miteigentümer als „Erklärungsbevollmächtigte/r“ mit Wirkung für alle anderen Miteigentümerinnen und Miteigentümer an dem Grundbesitz bzw. der wirtschaftlichen Einheit abgegeben werden. Aus diesem Grund erstellt die Finanzverwaltung für jeden Aktenfall bzw. wirtschaftliche Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) nur ein Informationsschreiben, welches an einen der Miteigentümerinnen oder Miteigentümer versendet wird. Diese oder dieser soll die übrigen Miteigentümerinnen und Miteigentümer zwecks Erstellung einer gemeinsamen Feststellungserklärung informieren.
Dies gilt für sämtliche Formen von Eigentümergemeinschaften (z. B. Bruchteils-, Grundstücks- und Erbengemeinschaften).
Dabei erfolgt die Adressierung nach einer rein technischen Vorgabe und ohne jegliche Vorsortierung oder Wertung nach Person oder Geschlecht.

Sollte eine Miteigentümerin bzw. ein Miteigentümer die im Informationsschreiben enthaltenen Angaben zum Grundbesitz von der Person, an die das Schreiben adressiert war, nicht erhalten haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt (Bewertungsstelle) ein weiteres Informationsschreiben anzufordern.