Immaterielle Werte werden häufig als „ewiges Sorgenkind des Bilanzrechts“ bezeichnet. Daher kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob die bestehenden Regelungen insbesondere in § 248 HGB noch zeitgemäß sind oder angepasst werden müssen.
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Aktuelles zur Rechnungslegung: Diskussionen zur Abbildung immaterieller Werte in der Bilanz
- von OK Buchhaltung