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Rechnungsberichtigung bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer

Fehler in Rechnungen sind immer ärgerlich. Besondere Aufmerksamkeit bei ihrer Korrektur verlangen jedoch Fehler bei der Angabe der Umsatzsteuer, auch in Form der Mehrwertsteuer. Denn diese falschen Angaben haben steuerrechtliche Konsequenzen und eine Berichtigung muss bestimmten formalen Vorgaben genügen. Was die Rückwirkung berichtigter Rechnungen im Hinblick auf die Umsatzsteuer angeht, so hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der jüngeren Vergangenheit Vorgaben gemacht.

Verschiedene Fäll…

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