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Umsatzsteuer für Land- und Forstwirtschaft: Neue Umsatzgrenze

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe dürfen umsatzsteuerliche Durchschnittssätze nur noch bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro im Jahr anwenden. Darüber hinaus müssen auch Land- und Forstwirte die regulären Umsatzsteuersätze von 19 bzw. 7 Prozent anwenden. Die Obersten Finanzbehörden der Länder haben die Umsatzgrenze mit BMF-Schreiben vom 2. Juli 2022 eingeführt.

Mit Artikel 11 Nummern 6 Buchstabe a und 7 des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 1 Satz 1 US…

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