Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ist beschlossene Sache. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Beschäftigte sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen, zu denen die Verwaltung inzwischen Stellung genommen hat.
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Steuerentlastungsgesetz: Energiepreispauschale: Was Arbeitgeber wissen müssen
- von OK Buchhaltung