Die Vorschläge zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie sehen – neben einer inhaltlichen Erweiterung – u.a. vor, den Kreis der Verpflichteten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf alle großen haftungsbeschränkten Rechtsträger auszuweiten. Dabei wird aus der Sicht des IDW derzeit offenbar noch übersehen, dass öffentliche Unternehmen unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe wie große Kapitalgesellschaften zu bilanzieren haben.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW sieht auch alle öffentlichen Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
- von OK Buchhaltung