Unternehmer, die 2021 im EU-Ausland Umsatzsteuer gezahlt haben, können diese Beträge unter Umständen erstattet bekommen. Dazu müssen betroffene Unternehmen bis zum 30.09.2022 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einen Antrag für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren stellen. Darauf weist die Brandenburger Steuerberatungskanzlei Habetreu in einer Mitteilung hin.
Hintergrund: Die EU-Mitgliedstaaten erstatteten inländischen Unternehmern, die zum Vorsteuerabszug berechtigt sind, unter b…