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Referentenentwurf: Ertragsteuerinformationsbericht: Weitere Offenlegungspflicht nicht nur für Großunternehmen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 30.9.2022 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU vom 24.11.2021 im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht. Die Berichterstattung soll demnach ab 2024 auch einen Ertragsteuerinformationsbericht umfassen.