Die Finanzverwaltung hat die Fristen für die Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6. EStR aufgrund der Pandemie erneut verlängert. Ein Schreiben des BMF vom 20.9.2022 setzt diese weitere Verlängerung der Fristen um.
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BMF-Kommentierung: Rücklage für Ersatzbeschaffung – Übertragungsfrist verlängert
- von OK Buchhaltung