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BFH-Kommentierung: Das Finanzamt muss eine Wohnungsbesichtigung vorher ankündigen

Insbesondere durch die Corona-Pandemie haben Home Office, Mobilarbeit und Co. stark zugenommen. Nutzen Selbstständige oder Arbeitnehmer ein Zimmer der eigenen 4 Wände als Arbeitszimmer, liegt ein sog. „häusliches Arbeitszimmer“ vor und ist dem Finanzamt nachzuweisen. Eine Wohnungsbesichtigung zur Überprüfung des häuslichen Arbeitszimmers stellt dabei das letztmögliche Mittel dar und ist vorher anzukündigen, wie auch der BFH kürzlich entschied.