Machen Eltern Unterhalt steuerlich geltend, sind BAföG-Leistungen voll gegenzurechnen. Negative Einkünfte wirken sich dabei nicht steuermindernd aus, wie der BFH kürzlich entschieden hat.
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BFH-Kommentierung: Bei Unterhaltszahlung: Negative Einkünfte mindern Zuschüsse aus BAföG nicht
- von OK Buchhaltung