Das sogenannte Lieferkettengesetz ist verabschiedet. Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten müssen damit aktiv für die Einhaltung von menschenwürdigen Zuständen in ihren Lieferketten achten. Um auf menschenrechtliche Risiken und Verstöße aufmerksam zu machen, reicht ab 2023 eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Unser Wohlstand fordert Opfer in den Lieferketten. Viele Rohstoffe oder Vorprodukte werden oft unter menschenverachtenden Zuständen hergestellt. Größer…