Steuerberater müssen zum Jahresbeginn 2023 ein elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) bei der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) besitzen, um am sicheren elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen zu können. Die §§ 86 und 86c des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) verpflichtet die Kammer zur Einrichtung einer solchen Plattform und ihre Mitglieder zur Teilnahme. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer auf ihrer Website aufmerksam.
Zum Jahreswechsel 2022 / 2023 soll die deutsche Verwaltu…