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Jahresabschluss: Erleichterungen für Unternehmen bei der Offenlegung

Zur Entlastung der Steuerpflichtigen und Steuerkanzleien hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) für 2022 im Bereich der Offen- bzw. Hinterlegungspflichten erneut Erleichterungen für die Unternehmen beschlossen.