Ein für Werbemaßnahmen gezahltes Entgelt kann als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet werden. So entschied auch kürzlich der BFH. Lesen Sie hier, worauf es ankommt.
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BFH-Kommentierung: Mietzahlungen für Werbefläche auf PKW des Arbeitnehmers sind Arbeitslohn
- von OK Buchhaltung