Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel. Deshalb können Arbeitnehmer lediglich die Entfernungspauschale und nicht die tatsächlich entstandenen Kosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das hat der BFH kürzlich bestätigt.
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BFH-Kommentierung: Taxifahrt zur Arbeit ist nur in Höhe der Entfernungspauschale steuerlich absetzbar
- von OK Buchhaltung