Erfolgt der Einsatz von Outplacement-Beratern vorrangig aus betrieblichem Interesse, ist die Vorsteuer aus diesen Leistungen abzugsfähig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden hat.
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BFH-Kommentierung: Vorsteuerabzug bei Outplacement ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- von OK Buchhaltung