Mit Wirkung ab 1.1.2020 hat der Gesetzgeber die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der Auswärtstätigkeit zuletzt erhöht. Diese können auch vom Unternehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen geltend gemacht werden.
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Auswärtstätigkeit: Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
- von OK Buchhaltung