Die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) ist bei öffentlichen Aufträgen ab 2023 beziehungsweise 2024 auch in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Hessen Pflicht. Diese Änderungen betreffen nicht nur in diesen Bundesländern ansässige Unternehmen, sondern auch Firmen, die in anderen Regionen tätig sind – nämlich dann, wenn sie öffentliche Aufträge der betreffenden Landesregierungen annehmen. Darauf weist der IT Dienstleister Billtrust hin, der auf Automatisierung von Rechnungsvo…
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E-Rechnung in weiteren Bundesländern Pflicht
- von OK Buchhaltung
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