Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wird auch als „einfache Buchhaltung“ bezeichnet – weil es bei ihr im Vergleich zur doppelten Buchführung keine doppelte Verbuchung von Geschäftsvorfällen gibt und weil sie nicht so komplex wie die doppelte Buchführung ist. Dennoch gibt es auch bei der Ermittlung des Betriebsgewinns per EÜR einiges zu beachten. Außerdem kann sie nur anwenden, wer nicht der Buchführungspflicht unterliegt.
Wer zur EÜR berechtigt ist
§ 238 HGB (Handelsgesetzbuch) verpflichtet …