Ob ein Unternehmen nach einer Umwandlung gemäß Konzernklausel von der Grunderwerbsteuer verschont bleibt, richtet sich einzig nach den an der Umwandlung direkt beteiligten Unternehmen. Nur dies entscheidet darüber, wer „beherrschendes Unternehmen“ und wer „abhängige Gesellschaft“ ist. Die Verhältnisse in eventuell darüber angesiedelten Konzernstrukturen spielen bei dieser Entscheidung keine Rolle. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden (Az. II R 13/20).
Das Wichtigste in Kürz…