Bei einem Auftrag geht der Produzent oder Dienstleister in der Regel in Vorleistung: Er hat Ausgaben für Roh- und Hilfsstoffe und die aufgewendete Arbeitszeit, bevor er den Kaufpreis oder ein Honorar erhält. Um diese Leistungen nicht allein zu stemmen, kann er mit dem Kunden eine Anzahlung vereinbaren. Diese muss jedoch korrekt verbucht werden, was nach Handelsrecht und Steuerrecht unterschiedlich zu erfolgen hat.
Das Wichtigste in Kürze
Anzahlungen sind Teilzahlungen, bevor eine L…