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Unternehmensberichterstattung durch CSRD im Wandel

Die EU hat bereits zum Geschäftsjahr 2024 eine sowohl qualitative als auch quantitative Veränderung der 2017 eingeführten nichtfinanziellen Erklärung beschlossen. Durch die mit der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) einhergehenden verpflichtenden EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards (ESRS) soll die Darstellung verbessert und vergleichbarer werden. Zudem werden statt bestimmter kapitalmarktorientierter Unternehmen dann ab 2025 auch alle großen Kapitalgesellschaften verpflichtet.