Unter der Rubrik „Aus der Praxis ‒ für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zur korrekten Abrechnung einer Teilzahlung für die Lieferung einer Photovoltaikanlage in 2022, bei der die Endabrechnung in 2023 erfolgt und für die die 0 %-Besteuerung angewendet werden kann.
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Aus der Praxis – für die Praxis : Teilzahlung einer Photovoltaikanlage 2022 – Endabrechnung 2023 bei Nullsteuersatz
- von OK Buchhaltung