Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gibt des Bundesfinanzministerium mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2023 die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2023 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2022; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungs…
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Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten 2023
- von OK Buchhaltung
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