Wenn Sie an Unternehmen im EU-Ausland liefern, können Sie Lieferungen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich umsatzsteuerfrei stellen. Erfüllen Sie Ihre Belegpflichten nicht, droht der Verlust der Steuerfreiheit. Seit 1.1.2020 werden „Abhol-Fälle“ anders behandelt als „Bring-Fälle“.
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Innergemeinschaftliche Lieferungen: Gelangensbestätigung: Pflichten und Pflichtangaben
- von OK Buchhaltung