Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben IV A 3 – S 0550/21/10001 :001 vom 11. Januar 2022 zu Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung Stellung genommen. Anwendung findet es auf alle Insolvenzverfahren, für die ab dem 01. Januar 2021 die Eröffnung beantragt wurde. Für alle Insolvenzverfahren, deren Eröffnung vor dem 01. Januar 2021 beantragt wurde, gelten auch weiterhin die Regelungen des BMF-Schreibens IV A 3 – S 0550/10/10020-05 -, BStBl I S. 476 vom 20. Mai 2015. Ergänzt wurd…
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Insolvenzordnung – Anwendungsfragen zu § 55 Absatz 4 Insolvenzordnung
- von OK Buchhaltung
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