Ist der Steuerzahler mit dem ergangenen Steuerbescheid nicht einverstanden, kann dieser mithilfe eines Einspruchs die Entscheidung des Finanzamts nochmals auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
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Fristberechnung: Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
- von OK Buchhaltung