Bei Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von der Gemeinde ist nur der Kaufpreis maßgeblich für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wie der BFH kürzlich entschieden hat.
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BFH-Kommentierung: Grunderwerbsteuer beim Kauf eines unerschlossenen Grundstücks
- von OK Buchhaltung