Die Sicherheitszertifikate für elektronische Kassensysteme muss der Betreiber persönlich dem Finanzamt übergeben und sich dabei mit Personalausweis und einer Vollmacht ausweisen. Das hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 27.03.2023 mitgeteilt. Das Schreiben setzt eine Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) um (BSI TR-03145 Teil 5).
Spätestens seit Jahresbeginn müssen Händler für Bargeschäfte gesicherte elektronische Kassensyste…