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„Es wäre ein gesetzgeberischer Unfall, wenn das Gesetz so beschlossen würde“

Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., mahnt die Politik bei der Heizungwende zur Umsicht. Er sieht Kollisionen mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Zudem sei schon die Frage, ob der Gesetzgeber derart unverhältnismäßig auf Eigentum zugreifen darf.