Das Beibehaltungswahlrecht beim Übergang zu den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gilt auch für steuerliche Zwecke. Dies hat der BFH mit Urteil vom 9.3.2023 (IV R 24/19) klargestellt.
Home » Aktuelle Nachrichten » BFH-Kommentierung: Zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts
BFH-Kommentierung: Zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts
- von OK Buchhaltung