Der Verzicht auf eine fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung gegen einen Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Seine Rechtsprechung hierzu hat der BFH bestätigt.
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BFH-Kommentierung: Verdeckte Gewinnausschüttung: Wann die Verzinsung einer Darlehensforderung fremdüblich ist
- von OK Buchhaltung