Am 21.6.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes im Bundesgesetzblatt als Nr. 154 veröffentlicht worden. Aus Sicht der Rechnungslegung zerfällt das Gesetz in 2 Teile.
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Ertragsteuerinformationsbericht: Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
- von OK Buchhaltung