Unter der Rubrik „Aus der Praxis ‒ für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage, wie Software, die als Dienstleistung beurteilt wird (software as a service bzw. SaaS), buchhalterisch richtig behandelt wird.
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Aus der Praxis – für die Praxis: Softwareüberlassung im Zuge eines Dauerschuldverhältnisses (SaaS)
- von OK Buchhaltung