Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Auch wenn eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und damit das offizielle Inkrafttreten noch aussteht, sind damit nun erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festgelegt. Diese sind bei der Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) von den dort verpflichteten Unternehmen zwingend zu beachten.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung: ESRS Set 1 – EU-Kommission veröffentlicht Delegierten Rechtsakt
- von OK Buchhaltung