Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde mit der Neufassung des § 325a Abs. 1 HGB eine lange bestehende Ungleichbehandlung beseitigt.
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Ertragsteuerinformationsbericht: Offenlegungspflichten für Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften
- von OK Buchhaltung