Das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder haben die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen erneut verlängert. Bislang sollte die Frist bereits am 31. August 2023 enden. Jetzt können die Schlussabrechnungen für das Paket 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden.
Ebenfalls bis zu diesem Stichtag ist es möglich, eine Fristverlängerung bis …