Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben. Das sagt das Einkommensteuergesetz. Das Finanzgericht Düsseldorf hat jedoch nun entschieden, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind (Az.: 9 K 1987/21 G,F.). Denn aus Sicht der Richter folgt aus dem Betriebsausgabenabzugsverbot keine symmetrische Behandlung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die eine außerbilanzielle Kürzung des Gewinns um die Erstattungszi…
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Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen
- von OK Buchhaltung
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