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Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben. Das sagt das Einkommensteuergesetz. Das Finanzgericht Düsseldorf hat jedoch nun entschieden, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind (Az.: 9 K 1987/21 G,F.). Denn aus Sicht der Richter folgt aus dem Betriebsausgabenabzugsverbot keine symmetrische Behandlung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die eine außerbilanzielle Kürzung des Gewinns um die Erstattungszi…

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