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Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer macht steuerfreie Wertverschiebung möglich

Eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) stellt keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az.: 3 K 188/21). Hintergrund des Falls ist eine von Vater und Sohn gemeinsam gegründete KGaA. Das Grundkapital wurde vollständig vom Vater als alleinigem Kommanditaktionär übernommen, der Sohn leistete als persönlich haftender Gesellschafter eine Vermögenseinlage. Nach der Satzung der KGaA…

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