Angehörige können Beerdigungskosten trotz Erhalt von Sterbegeld steuerlich als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Das Sterbegeld ist zu versteuern.
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BFH-Kommentierung: Trotz Sterbegeld: Beerdigungskosten sind außergewöhnliche Belastung
- von OK Buchhaltung