Die Höhe der Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Bei freiwillig Versicherten ist dafür die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Sind deren Ehegatten oder Lebenspartner nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, fließen daher auch deren Einnahmen in die Beitragsberechnung ein, so das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 8 KR 174/20). Das gelte für alle freiwillig Versicherten, nicht nur für haupt…
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Freiwillige Krankenversicherung: Einkommen beider Eheleute für Beitragshöhe maßgeblich
- von OK Buchhaltung
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