Wer ein Dienstfahrad nutzt, dessen Leasingraten über eine Entgeltumwandlung finanziert werden, muss in Zeiträumen ohne Entgeltzahlung die Raten selbst übernehmen. Das entschied das Arbeitsgericht Aachen im Fall eines langzeiterkrankten Beschäftigten (Az.: 8 Ca 2199/22).
Das Unternehmen hatte dem Arbeitnehmer das Fahrrad im Rahmen eines Jobrad-Modells überlassen. Dabei wurden die monatlichen Leasingraten im Zuge einer Entgeltumwandlung vom Bruttolohn abgezogen. Als der Beschäftigte länger…