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FG Hamburg – Betriebsprüfung: Kein Anspruch auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals

Nach einem Urteil des FG Hamburg besteht kein Anspruch der Finanzverwaltung auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, welches nach den Vorgaben der Finanzverwaltung Informationen zu jeder einzelnen empfangenen bzw. versandten E-Mail des Steuerpflichtigen enthalten soll.