Die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG-Grenzen) wurden zuletzt im Jahr 2018 erhöht und gelten auch im Jahr 2023 unverändert weiter. Eine Anhebung der Werte ist für 2024 vorgesehen.
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GWG 2024: Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
- von OK Buchhaltung