Die Umsatzsteuer-Voranmeldung des Monats Dezember wird i. d. R. im Januar des Folgejahres abgegeben und entsprechend im Januar gezahlt bzw. erstattet. Worauf Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR) hier achten müssen.
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Praxis-Tipp: Wie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bei EÜR richtig erfasst werden
- von OK Buchhaltung